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Tagespflege Haus Orde

Leistungen der Pflegekasse

  • Die Organisation der Tagespflege wird durch die gesetzlichen Vorgaben der Pflegeversicherung geregelt.
  • Seit 01.01.2015 steht jedem Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad die Pflegesachleistung (je nach Pflegegrad) zusätzlich in voller Höhe für die Tagespflege zur Verfügung. Das Pflegegeld oder die Pflegesachleistung die in der häuslichen Versorgung gezahlt werden, bleiben davon unberührt.

 

  • Auch die Fahrtkosten für An- und Abfahrt trägt die Pflegekasse, wenn ein Pflegegrad vorliegt.
  • Nur Unterkunft und Verpflegung in Höhe von zur Zeit 13,90 € müssen pro Tag selbst übernommen werden. Diese Kosten können von der Pflegekasse bis zu einem Betrag von 125 Euro erstattet werden => Betreuungs- und Entlastungsgeld.